Lungensport
Info
Sport und körperliches Training sind wesentliche Komponenten einer Behandlung von Asthma, COPD, Lungenfibrosen und betroffenen Personen. Falls eine Bewegungssteigerung in Eigenregie nicht realistisch erscheint, nutzen Sie unser Angebot des ambulanten Lungensports.
Personen
Betroffene mit:
- Asthma
- COPD
- Lungenfibrosen
- Interstitielle Lungenkrankheiten
- Post-Covid-Syndrom
- Lungenkarzinom
Verbesserung/ Linderung
Lungensport führt zu einer besseren Bewältigung der Anforderungen des Alltages und zu einer Steigerung der Lebensqualität. Sie erhöhen die Mobilität des Brustkorbes und der Arme.
- Reduzierung der Atemnot
- Erhöhung der Leistungsfähigkeit
- Erweiterung der Gehstrecke
- Abbau von Ängsten
Therapieform
Sie lernen in verschiedenen Übungseinheiten unter Anleitung eines qualifizierten Fachübungsleiter ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern.
Inhaltsvermittlung in Theorie und Praxis:
- Atemtherapie
Das Sekret wird gelöst und abtransportiert
Belüften der einzelnen Lungenabschnitte - Bewegung und Atmung
- Koordination
Die Übungen erfolgen unter Berücksichtigung ihrer Körperlichen Beschaffenheit.
Die Teilnahme ist auch mit einem Sauerstoffgerät möglich. Sie sollten dafür infektfrei sein und ihr eigenes Sauerstoffgerät zum Training mitbringen.
Die Teilnahme erfolgt in Gruppen, Dauer 45 min.
Verordnung
Die Verordnung erfolgt durch den Arzt mittels des „Antrags auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ Formular M 56.
Lungensport belastet nicht das ärztliche Budget.
Zuschüsse der Krankenkasse:
Regulär - 50 Übungseinheiten (Richtwert) für 18 Monate
Asthma und COPD - 120 Übungseinheiten (Richtwert) für 18 Monate
Die empfohlene Anzahl der Übungseinheiten 1-2 mal die Woche ist ebenfalls im Formular einzutragen.
Bei vergleichbar schweren Erkrankungen wie den Lungengerüstkrankheiten ist eine entsprechende häufige Neuverordnung erforderlich.
Lungensport kann auch nach einer pneumologischen Rehabilitation (PR) zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) direkt von der Reha-Einrichtung als Erhaltungsmaßnahme für sechs Monate verordnet werden
Formular G850, G851 du G852.
Die Fortführung des im Rahmen der pneumologischen Rehabilitation begonnen körperlichen Trainings ist damit gewährleistet.
